Herzlich willkommen auf der Internetseite von
KLAUS-PETER HEINE Immobilienverwaltung -
Ihrer Hausverwaltung in Köln.

Die Klaus-Peter Heine Immobilienverwaltung GmbH wurde 2003 durch den damaligen Inhaber Klaus-Peter Heine gegründet. Seit 2020 vertreten und führen die Geschäftsführer, Sandra Neikes und Marco Fornarelli, ein effizientes und kompetentes Verwaltungsunternehmen bestehend aus Immobilienfachwirten und Immobilienkaufleuten mit über 10-Jähriger Berufserfahrung. Das Team, mit dem Schwerpunkt der WEG- und Mietverwaltung, betreut Objektanlagen in der Größe von 6 Parteien bis hin zu Wohnanlagen mit 7 Häusern.
Seit dem 01.11.2007 besteht die Mitgliedschaft im VDIV-NRW e.V..

Durch die Kooperation mit der Fornarelli-Estates können auch Dienstleistungen rund um den Verkauf und die Vermietung von Immobilien angeboten werden.
Neben den Leistungen (Kaufmännische Verwaltung / Technische Hausverwaltung / Persönliche Betreuung) im Bereich WEG-Verwaltung und Mietverwaltung bietet unser Unternehmen insbesondere an:
  • Objektzustandskontrollen durch stichprobenartige Begehungen
  • Instandsetzung/-haltung in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachfirmen u. Baufachleuten
  • Organisation von 24-Stunden-Notdiensten
  • Regelmässige Überprüfung des Versicherungsschutzes von Objekten
  • Organisation von Massnahmen zur Energieeinsparung, Zuschussevaluierung (KfW)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Buchen der Lohnanteile und Ausweis der steuerbegünstigten Anteile
  • Juristische Unterstützung: Zusammenarbeit mit Fachanwälten und Notaren
  • Regelmässige Teilnahme des Teams an Fortbildungsmassnahmen
  • Moderne Verwaltungs- und Office-Software
  • Seit Juli 2007: Umsetzung der WEG-Novelle durch z. B. Führen der Beschlusssammlung
  • Seit 2010: Umsetzung der BGH-Urteils V ZR 44/09 - Umgestaltung der Jahresabrechnung - WEG
  • Seit 2011: Umsetzung der BGH-Urteils V ZR 251/10 - Abrechnung der Heizkosten nach Verbrauch - WEG
  • Seit 2012: Umsetzung der Novelle der Trinkwasserverordnung
  • Über diese Eigentümerrückmeldung freuen wir uns natürlich auch: "Ich möchte mich an dieser Stelle verabschieden und mich für die langjährige Zusammenarbeit bedanken. Es war für mich immer ein beruhigendes Gefühl, eine zuverlässige Hausverwaltung vor Ort zu haben." "Vielen lieben Dank für die Information und das "kümmern" Ihrerseits. Als Hausverwaltung kann ich Sie nur empfehlen!"
  • Zur Qualität der Wohngeldabrechnung ein Zitat aus der Urteilsbegründung des AG Köln zum AZ 204 C 64/17: "Die Verwaltung hat gemäß § 28 Abs. 2 nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben zu erstellen. Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der Rücklagen enthält. Sie muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein. Die Darstellung der Jahresabrechnung muss die Wohnungseigentümer die Lage versetzen, die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist. Insbesondere müssen Sie erkennen können, ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans umgesetzt worden sind. (BGH, WuM 2013 757 ff.). Gemessen an diesen Grundsätzen ist die Jahresabrechnung als Ein- und Ausgabenrechnung nachvollziehbar und plausibel. Die Anfangs- und schlusssalden, die Rücklagenkonten werden vollumfänglich dargestellt."
  • Zensus 2021: Umsetzung der Anforderungen mit IT-NRW
  • Der Imagefilm des DDIV – Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.
  • Auf schönes Wetter kann man sich nicht immer verlassen. Auf professionelle Hausverwalter hingegen schon. Warum, das sehen Sie hier im Imagevideo des DDIV:

Klaus-Peter-Heine | Immobilienverwaltung GmbH
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